Rechtsprechung
OVG Hamburg, 17.02.1961 - Bf I 86/60 |
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Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 17.02.1961 - Bf I 86/60
- BVerwG, 17.12.1962 - VIII B 65.61
Rechtsprechung
BFH, 28.06.1960 - I 86/60 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 19.02.1960 - I 170/59 S
Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten - Einbringung der Arbeitskraft in eine …
Auszug aus BFH, 28.06.1960 - I 86/60
Der Ehegatte des A hatte somit eine mitunternehmerähnliche Stellung iS des BFH-Urteils vom 1960-02-19 I 170/59 S mit der Folge, daß die Bezüge des Geschäftsführers als gewerbliche Einkünfte zu behandeln waren. - BFH, 14.07.1959 - I 228/58 U
Gleichstellung sogenannter Arbeitsverträge zwischen Ehegatten und …
Auszug aus BFH, 28.06.1960 - I 86/60
Diese Voraussetzung ist aber nicht erfüllt, wenn der Gesellschafter einer Personengesellschaft und der im Betrieb mitarbeitende Ehegatte zusammen in dem Unternehmen einen maßgebenden Einfluß haben (zum Vorliegen eines maßgebenden Einflusses vgl BFH-Entscheidung vom 1959-07-14 I 228/58 U).
- BFH, 08.11.1973 - IV B 6/72
Einheitliches Gewinnfeststellungsverfahren - Verteilung des Gewinns - Streitwert …
Demgegenüber war das FA unter Bezugnahme auf die Urteile des BFH vom 15. November 1960 I 86/60 (BB 1960, 1373) und vom 28. Februar 1961 I 320/60 S (BFHE 72, 540, BStBl III 1961, 196) der Ansicht, daß der Streitwert nur 10 v. H. des streitigen Gewinns von 135 016 DM, also 13 501 DM betragen müsse.